Miteinander am Studieninstituts Ruhr 


Neue Regelungen für ein Miteinander am Studieninstitut Ruhr

Im Studieninstitut Ruhr gelten in Abstimmung mit den Gesellschafterstädten die nachfolgenden Regelungen, welche bei Nichtbeachtung arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können:

1. Folgende Unterrichtszeiten gelten am Studieninstitut:

  • 8.00 – 9.30 Uhr
  • 9.45 – 11.15 Uhr
  • 11.30 – 13.00 Uhr
  • 13.20 – 14.50 Uhr

2. Die Unterrichts- und Pausenzeiten sind einzuhalten.

Ab einer Verspätung von fünf Minuten wird diese Person als fehlend notiert. Fehlzeiten werden der jeweiligen Personalabteilung der Gesellschafterstadt selbstverständlich übermittelt.

Ein Anspruch auf eine zusätzliche Fünf-Minuten-Pause besteht nicht.

3. Ordnet das Studieninstitut „Freiarbeit oder Selbststudium“ an, hat diese u. a. aus versicherungstechnischen Gründen im Studieninstitut zu erfolgen.

4. Der*die Dozierende legt die erforderlichen Arbeitsmaterialien und Lernmittel (z. B. DVP, Taschenrechnern etc.) fest. Diese Vorgaben sind zu beachten.

5. Während des Unterrichts ist die Nutzung von Smartphones, Laptops und anderen digitalen Medien zu privaten Zwecken untersagt.

6. Das Essen ist im Unterricht grundsätzlich nicht gestattet, hierzu nutzen Sie bitte die Pausenzeiten.

7. Für den Online-Unterricht gilt zudem

  1. eine Kamerapflicht sowie
  2. das Schaffen einer dem Präsenzunterricht angeglichenen Arbeitsatmosphäre.

Punkt 3 gilt in analoger Anwendung für den Heimarbeitsplatz. Eine Kamerapflicht besteht nicht für diese Zeiten.